Verzögerungstaktik der Bundesregierung zeugt nicht von hoher „Fürsorgepflicht“

Verdi hatte am 29.04.2016 eine Tarifeinigung mit der Bundesregierung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst (TVöD) abgeschlossen. Hiervon sind 2.140.00 Beschäftige in den Kommunen und 147.000 Beschäftige auf Bundesebene betroffen.
Die Tarifeinigung sieht unter anderem vor, dass das Entgelt in der 1. Stufe rückwirkend zum 01.03.2016 um 2,2 % (Aufgrund der Zuführung an die Versorgungsrücklage wird die Erhöhung in 2016 um 0,2 Prozentpunkte vermindert) erhöht wird.
In der 2. Stufe wird das Entgelt ab 01.02.2017 nochmals um 2,35 % erhöht.

Nun wurde bekannt, dass der Bundestag und der Bundesrat voraussichtlich erst im Herbst 2016 über den Gesetzesentwurf des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2016/2017 (BBVAnpG 2016/2017) entscheidet.

Die AöD sieht die für frühestens Herbst anberaumten Entscheidungen über den Gesetzesentwurf für nicht hinnehmbar.

Zwar wird die Entgelterhöhung irgendwann rückwirkend zum 01.03.2016 gezahlt, aber je später der Auszahlungszeitpunkt ist, desto höher fällt die steuerliche Progression auf diesen gesamten Nachzahlungsbetrag aus. Hierüber freut sich einzig und allein unser Finanzminister und die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes haben das Nachsehen.

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